Segeln auf dem Ijsselmeer 2023

Ab 12 Jahre

Segeln auf dem Schiff "Confiance" in den Niederlanden

Für eine Woche gehen wir gemeinsam an Bord der Confiance und erkunden das niederländische Wattenmeer, sowie das Ijsselmeer,

  • Die Confiance ist eine schöne Seetjalk, welche zu einem Traditionssegler umgebaut wurde. Eigner Jan-Willem Tetteroo ist unser Skipper und segelt uns sicher über das Watten- und ljsselmeer.
  • Die notwendigen Segelhandgriffe lernen wir gemeinsam an Bord. Vorerfahrungen sind nicht notwendig.
  • Neben den Handgriffen des Segelns werden wir gemeinsam das Schiff bewirtschaften. Wir kochen selbst und halten alles an Board in Ordnung.
  • JEDE MENGE ZEIT ZUM CHILLEN,
    SONNE GENIESSEN,
    MEER UND URLAUB

Kosten: Durch Bezuschussung können wir folgenden Preis anbieten
Reisepreis: 420 Euro

Freizeitleitung: Stefanie kleine Kruthaup und weitere Teamer

Wir werden diese Fahrt unter den dann vorgegebenen Corona-Regeln durchführen.

Förderung durch kirchliche & öffentliche Stellen, sowie durch „Rückenwind-Stiftung für Kinder und Jugendliche in Damme“

Sollte die Fahrt nicht stattfinden können aufgrund unvorhersehbaren Begebenheiten, werden wir dies mitteilen und besprechen.

 Weitere Informationen bei:
Stefanie kl. Kruthaup, Damme
Handy 0172/9477961
E-Mail: tiftaf@gmx.de
Ev.-luth. Kirchengemeinde „Zum guten Hirten", Schützenstr. 4, 49401 Damme

 

 

Reisebedingungen

Allgemeines Wenn wir als Evangelische Jugend gemeinsam unterwegs sind, ist es notwendig vorher Vereinbarungen zu treffen, damit das Seminar, die Freizeit oder Veranstaltung (im Folgenden: Maßnahme) gelingt und alle Beteiligten zufrieden sind. Dazu zählt auch die Teilnahme an Vorbereitungstreffen bei denen wichtige Informationen weitergegeben werden. Gleiches gilt für von den Mitarbeitenden vorbereitetes Programm. Weiterhin erwarten wir von allen Teilnehmenden, dass sie die Vorgaben der Leitung, die den ordnungsgemäßen Ablauf, die Gemeinschaft in der Gruppe und gesetzliche Vorgaben betreffen, nachkommen. Wir behalten uns vor, Teilnehmende bei groben Verstößen gegen die Anweisungen der Leitung von der Maßnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu bringen. Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich die Maßnahmeleitung.


Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Durch unsere schriftliche Bestätigung der Anmeldung kommt der Teilnehmevertrag zustande. Bei Freizeiten beträgt der anzuzahlende Betrag
100 Euro. Dieser wird mit der Bestätigung der Anmeldung fällig. Die Restsumme ist spätestens bis zum 21. Tag vor Beginn der Maßnahme zu zahlen. Die Teilnahmegebühr wird auf das Konto der ev. Kirchengemeinde Damme überwiesen. Die Bankverbindung, Verwendungszvieck usw. werden dir / Ihnen nach oder bei der Anmeldung mitgeteilt. Wir können die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus Gründen, die in der Person liegen, nicht in Anspruclı genommen haben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, öffnen wir eine Warteliste und vergeben Plätze nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen oder nach Möglichkeiten der Unterkunft. Die Teilnehmenden werden rechtzeitig darüber informiert. Gehen weniger Anmeldungen als die genannte Mindestteilnehmerzahl ein, können wir bis 14 Tage vor Maßnahmebeginn absagen und zahlen die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Bei deinem/Ihrem Rücktritt innerhalb von weniger als

  • -acht Wochen vor Beginn der Maßnahme können wir 50% der Teilnahmegebühr
  • -sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme können wir 75%
  • -vier Wochen vor Beginn der Maßnahme oder Nichtantritt

können wir die volle Teilnahmegebühr als Schadenersatz einbehalten, es sei denn, es entsteht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden oder eine geeignete Ersatzperson nimmt an der Maßnahme teil. Wır weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, vor der Anmeldung eine Reiserücktrittsversıcherung und / oder Gepäckversıcherung abzuschließen.

 

Dle Gesundheit der Teilnehmenden Es ist unbedingt notwendig, die Leitung im Vorfeld schriftlich über den Gesundheitszustand der Teilnehmenden zu informieren. Nur so kann die Leitung bei Unfall/Krankheit die richtigen Maßnahmen ergreifen. Zur Informationsübermittlung bekommst du/bekommen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme einen Freizeit- und Gesundheitspass. Die Informatıonspflicht gilt insbesondere für Allergien und Unverträglıch-keiten, ständig einzunehmenden Medikamente, - auch die. die unter das Betäubungsmittel-gesetz fallen, - akute. chronische und / oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten. Sollten wir im Vorfeld nicht schriftlich über Besonderheiten informiert worden sein, müssen wir jegliche Haftung für daraus entstandene Schäden ablehnen. Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Splitter o.Ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten ziehen wir vor Ort Ärzte hinzu. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt / die Ärztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilnehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen. Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen (kann aber die ärztlich verordnete Einnahme überwachen). Wer regelmäßig Medikamente nimmt, muss diese selbst mitbringen. Bei mehrtägigen Maßnahmen muss die Krankenversicherungskarte, bei Auslandsfreizeiten inkl. die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. ein Auslandskrankenschein mitgenommen werden. Bei Auslandsfreizeiten ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.


Persönlichkeitsrechte & Datenschutz der Teilnehmenden Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen zu Werbe- bzw. Dokumentationszwecken durch die Evangelische Jugend erkläre ich mich einverstanden. Gegen diese Zustimmung ist vor Beginn einer Maßnahme schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn ihre Wirksamkeit außer Kraft gesetzt werden soll. Das Veröffentlichen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, die die Teilnehmenden aufgenommen haben, ist ohne Einverständnis der dort abgebildeten Personen unzulässig und kann ggf. rechtliche Folgen haben. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronische Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und dadurch die Teilnahmegebühr niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen weitergeben.


Schlussbestimmungen Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus und weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ebenso schließen wir die Haftung für Schäden, die Teilnehmende anderen Teilnehmenden, Mitarbeitern oder Dritten hinzufugen, aus. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen einen Monats nach Maßnahmeende geltende gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmeende. lm übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 


Datum, Unterschrift TeilnehmerIn Unterschrift ErziehungsberechtigteR

 

 

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